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Stiftungen und Non-Profit-Organisationen

Eine unverzichtbare Stütze der Gesellschaft

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Gesetzliche Regelungen so weit das Auge reicht – das ist die Herausforderung.

Stiftungen und Non-Profit-Organisationen wie gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Kapitalgesellschaften müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Richtlinien erfüllen, damit sie von der Finanzverwaltung als gemeinnützig und – im Fall von Stiftungen – von der Stiftungsaufsicht als rechtsfähig anerkannt werden. Vor allem die komplexen steuerrechtlichen Themen im Gemeinnützigkeitsrecht und die Regelungen im Stiftungsrecht stellen die Organe einer Stiftung vor weitreichende Herausforderungen.

Bei jeder Änderung der gesetzlichen Anforderungen besteht die Gefahr, dass die Gemeinnützigkeit nicht mehr erfüllt und aberkannt wird. Genauso hoch ist die Gefahr, über Formalien zu stolpern, zum Beispiel bei der satzungsgemäßen Verwendung der Mittel oder dem Erhalt des Stiftungsvermögens. Die Organe machen sich bei einem Fehler oft strafbar und haften somit persönlich. Rechtssicherheit ist daher für alle Beteiligten essentiell. Das zu meistern erfordert Berater, die sich auskennen.

Maßgeschneiderte Rundumberatung – das ist unsere Lösung.

Wir entwickeln für Sie ein Konzept, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und die steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben optimal erfüllt. Ob bei der Wahl der Rechtsform, bei der Errichtung der NPO selbst oder bei deren Verwaltung: Wir beraten Sie bei jedem Schritt und können auch laufende Prozesse wie Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung und Mittelverwendungsrechnung für Sie übernehmen.

Unsere Spezialisten haben gute Kontakte zur Finanzverwaltung und zur Stiftungsaufsicht und verfügen über jahrelange Erfahrung als Vorstände bzw. Beiräte in gemeinnützigen Stiftungen. Durch dieses Spezialwissen sind wir bestens vertraut mit den besonderen Regelungen, die für Stiftungen und NPOs gelten. Dies gilt sowohl für den Bereich Steuerberatung als auch für die Prüfung des Jahresabschlusses.

Ein kompetentes Netzwerk im Rücken – das ist unser Trumpf.

Bei rechtlichen Fragestellungen, die über das Tätigkeitsfeld der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung hinausgehen, arbeiten wir eng mit erstklassigen externen Kooperationsanwälten in unserem Haus zusammen.

Das leisten wir für Sie:

  • Beratung bei Gründung einer Stiftung bzw. einer NPO
  • Begleitung bei den notwendigen Registrierungen einschließlich der Erstellung der Verträge
  • Begleitung des Anerkennungsverfahrens bei den Finanzbehörden und der Stiftungsaufsicht
  • Übernahme der laufenden Finanzbuchhaltung und der Lohnabrechnungen
  • Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Erstellung der Mittelverwendungsrechnung
  • Prüfung des Jahresabschlusses

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