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Aktuelles von HLB Linn Goppold

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Neue Rechtsprechung zu innergemeinschaftlichen Reihengeschäften

Schließen mindestens drei Beteiligte miteinander Liefergeschäfte über denselben Liefergegenstand ab und wird dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferanten zum letzten Abnehmer transportiert (sog. Reihengeschäft), hängt die Frage der Umsatzbesteuerung oder Steuerbefreiung von der Zuordnung des Transports zu einer der Lieferungen ab.

Der Europäische Gerichtshof entschied am 26.7.2017 im Fall eines Reihengeschäftes zwischen drei in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die erste Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist. Dazu muss das mittlere Unternehmen in der Reihe den Lieferanten vorab darüber informieren, dass die Waren unmittelbar an ein Unternehmen in einem dritten EU-Mitgliedstaat weiterverkauft werden, bevor sie aus dem ersten Mitgliedstaat heraus verbracht und zum Endkunden befördert werden.

Der Europäische Gerichtshof stellt mit diesem Urteil eine neue These für die Zuordnung der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung auf. Die konsequente Anwendung würde bedeuten, dass bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften nur die letzte Lieferung in der Reihe steuerbefreit sein könnte, da der erste Unternehmer über die Zweitlieferung üblicherweise informiert ist. Ob das Urteil tatsächlich Auswirkungen auf die Praxis haben wird, bleibt abzuwarten. Aktuell sind weiterhin die bisherigen Regelungen der Finanzverwaltung anzuwenden.

Hinweis: Die neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verstärkt die derzeitige Rechtsunsicherheit bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften. Wir empfehlen daher, den Status quo Ihrer Reihengeschäfte zu überprüfen.

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